Nachhilfe reicht nicht mehr? Erfahren Sie, wann eine professionelle Lerntherapie die richtige Entscheidung ist und was sie von klassischer Nachhilfe unterscheidet.

Nachhilfe vs. Lerntherapie: Der Unterschied

Nachhilfe setzt am aktuellen Schulstoff an. Lerntherapie geht tiefer — sie arbeitet an den Grundlagen, den Denkprozessen und dem emotionalen Verhältnis zum Lernen. Wenn ein Kind die Basis nicht verstanden hat, hilft es wenig, den aktuellen Stoff zu wiederholen.

Nachhilfe

  • Schulstoff wiederholen
  • Prüfungsvorbereitung
  • Gruppensetting möglich
  • Kurzfristige Lösung

Lerntherapie

  • Grundlagen aufbauen
  • Individuelle Diagnostik
  • Einzelsetting
  • Langfristige Entwicklung

10 Anzeichen, dass Ihr Kind Lerntherapie braucht

  1. Trotz Üben bleiben Fortschritte aus
  2. Hausaufgaben enden regelmäßig in Streit oder Tränen
  3. Ihr Kind sagt häufig „Ich bin dumm“ oder „Ich kann das nicht“
  4. Die Lehrkraft empfiehlt eine Abklärung
  5. Ihr Kind vermeidet bestimmte Fächer aktiv
  6. Die Schere zwischen mündlichen und schriftlichen Leistungen ist groß
  7. Ihr Kind hat Angst vor Prüfungen oder Schule allgemein
  8. Grundlegende Konzepte (Zahlen, Buchstaben) bleiben unsicher
  9. Ihr Kind reagiert körperlich (Bauchschmerzen, Kopfschmerzen vor der Schule)
  10. Die Motivation sinkt kontinuierlich

Was passiert in einer Lerntherapie?

Eine Lerntherapie beginnt immer mit einer ausführlichen Diagnostik. Dabei wird nicht nur der Leistungsstand ermittelt, sondern auch die Stärken, die Lernstrategien und die emotionale Situation des Kindes erfasst. Auf dieser Basis entsteht ein individueller Förderplan.

Wie finde ich die richtige Lerntherapeutin?

  • Achten Sie auf eine fundierte Ausbildung und Zertifizierung
  • Fragen Sie nach Erfahrung mit dem spezifischen Bereich (Dyskalkulie, LRS, ADHS)
  • Ein kostenloses Erstgespräch sollte selbstverständlich sein
  • Fragen Sie, wie Eltern einbezogen werden
  • Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl — die Chemie muss stimmen
Kostenübernahme: Wer bezahlt Lerntherapie?

Lerntherapie ist keine Kassenleistung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch das Jugendamt die Kosten übernehmen (Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII). Ich berate Sie gerne, ob dies für Ihre Situation in Frage kommt.

Der erste Schritt ist oft der schwierigste. Aber wenn Sie diesen Artikel bis hierhin gelesen haben, zeigt das, dass Sie sich Gedanken machen — und das ist bereits viel wert. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.